Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
APSC HOLDCO II, L.P.; BHG-Gruppe
BWB/Z-6517
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
APSC HOLDCO II, L.P. (USA) beabsichtigt, 50,10% der Anteile an und alleinige Kontrolle über bBHG Investment B.V. (Niederlande) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Hotellerie.
Betroffene Geschäftszweige: Hotels, Gasthöfe und Pensionen.
I - BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.03.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.03.2024 weggefallen.