Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CSIC Longjiang GH Gas Turbine Co. Ltd.; MAN Energy Solutions SE - BWB/Z-6527 | Bundeswettbewerbsbehörde

CSIC Longjiang GH Gas Turbine Co. Ltd.; MAN Energy Solutions SE

BWB/Z-6527

15.03.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.03.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CSIC Longjiang GH Gas Turbine Co. Ltd. (Harbin / China) beabsichtigt, das Gasturbinengeschäft von MAN Energy Solutions SE (Augsburg / Deutschland) zu erwerben. Die geplante Transaktion betrifft die Entwicklung, die Herstellung, den Verkauf und die Installation und die Inbetriebnahme von Gasturbinen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hatte am 10.04.2024 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängerte sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endete die Frist am 25.04.2024.

 

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 18.04.2024 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

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