Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GELITA AG; RIGO Trading S.A.
BWB/Z-6532
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.03.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
GELITA AG, Eberbach, Deutschland, und RIGO Trading S.A., Luxemburg, beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmen zur Erforschung und Entwicklung sowie ggf. zur Herstellung von Gelatine nicht-tierischen Ursprungs im Wege der Biosynthese zu gründen. Gelita und die H Gruppe werden jeweils 50 % der Anteile an der Zielgesellschaft halten und diese gemeinsam kontrollieren.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.04.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.04.2024 weggefallen.