Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Agri Europe Cyprus Limited; Addiko Bank AG - BWB/Z-6534 | Bundeswettbewerbsbehörde

Agri Europe Cyprus Limited; Addiko Bank AG

BWB/Z-6534

25.03.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.03.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Herr Miodrag Kostić beabsichtigt (indirekt über Agri Europe Cyprus Limited, Zypern), seinen bereits bestehenden (indirekten) Anteil an der Addiko Bank AG (Österreich) bis auf 26,991% des Grundkapitals zu erhöhen.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Finanzdienstleistungen.
 

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.04.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.04.2024 weggefallen.

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