Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Modena Intermediate LLC; VMware LLC - BWB/Z-6535 | Bundeswettbewerbsbehörde

Modena Intermediate LLC; VMware LLC

BWB/Z-6535

25.03.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.03.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Modena Intermediate LLC beabsichtigt, indirekt den Geschäftsbereich End User Computing von VMware LLC zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft Unified-Endpoint-Management-Software und Virtual-Client-Computing-Software.

Betroffener Geschäftszweig: Programmiertätigkeiten.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.04.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.04.2024 weggefallen.

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