Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
RZT Group GmbH; RZT Management GmbH & Co. KG; toennies.shop GmbH (künftig RZT Glass GmbH); ONX logistics 10 GmbH (künftig) RZT Decoration GmbH; Designer Homeware Distribution GmbH; CD
BWB/Z-6538
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.03.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die RZT Group GmbH, die toennies.shop GmbH und die ONX logistics 10 GmbH, alle mit Sitz in Deutschland, beabsichtigen den Erwerb eines wesentlichen Teils des Vermögens von und der Kontrolle über wesentliche Vermögensgegenstände der Ritzenhoff AG, Deutschland. Zudem beabsichtigt die RZT Management GmbH & Co. KG, Deutschland, den Erwerb der Anteile an den und Kontrolle über die
Gesellschaften Designer Homeware Distribution GmbH, CD Creatives Design GmbH, beide mit Sitz in Deutschland, und Ritzenhoff B.V., Niederlande.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung, Dekoration und den Handel von Glas- und Keramikwaren.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Glas und Glaswaren; Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren.
C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.04.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.04.2024 weggefallen.