Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ing. Hans Bodner Baugesellschaft m.b.H. & Co KG; Ing. Franz Thurner Baumeister Gesellschaft m.b.H. & Co. KG; Ing. Franz Thurner Baumeister Gesellschaft m.b.H.
BWB/Z-6545
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb durch Ing. Hans Bodner Baugesellschaft m.b.H. & Co KG von 94,9% der Kommanditanteile der Ing. Franz Thurner Baumeister Gesellschaft m.b.H. & Co. KG sowie Erwerb durch Ing. Hans Bodner Baugesellschaft m.b.H. von 5,1% der Kommanditanteile der Ing. Franz Thurner Baumeister Gesellschaft m.b.H. & Co. KG und 100% der Geschäftsanteile der Ing. Franz Thurner Baumeister Gesellschaft m.b.H..
F - BAU
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.05.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.05.2024 weggefallen.