Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Siemens AG; ebm-papst Mulfingen GmbH & Co. KG - BWB/Z-6555 | Bundeswettbewerbsbehörde

Siemens AG; ebm-papst Mulfingen GmbH & Co. KG

BWB/Z-6555

22.04.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Siemens AG, Deutschland, beabsichtigt, die zum industriellen Antriebstechnikbereich gehörenden Vermögenswerte der ebm-Papst Mulfingen GmbH & Co. KG, Deutschland, zu erwerben.  

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.05.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.05.2024 weggefallen.

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