Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; Atzlinger Holding GmbH; SynchroTech Antriebstechnik GmbH - BWB/Z-6569 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; Atzlinger Holding GmbH; SynchroTech Antriebstechnik GmbH

BWB/Z-6569

06.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb von 95 % der Geschäftsanteile an der SynchroTech Antriebstechnik GmbH mit Sitz in Haag durch (1.) die Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft mit Sitz in Linz (44%) sowie (2.) die Atzlinger Holding GmbH mit Sitz in Niederneukirchen (51%). 5% der Anteile werden von Herrn Manuel Spanner erworben.

Nach Durchführung der Transaktion werden Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft und Atzlinger Holding GmbH die SynchroTech Antriebstechnik GmbH gemeinsam kontrollieren.

Betroffener Geschäftszweig: Maschinenbau.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.06.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.06.2024 weggefallen.

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