Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

voestalpine Böhler Welding Group GmbH; Italfil S.p.A. - BWB/Z-6571 | Bundeswettbewerbsbehörde

voestalpine Böhler Welding Group GmbH; Italfil S.p.A.

BWB/Z-6571

07.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

voestalpine Böhler Welding Group GmbH, Deutschland, beabsichtigt, alleinige Kontrolle über Italfil S.p.A, Italien, zu erwerben.  
Betroffener Geschäftszweig: Metallerzeugung und -bearbeitung.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.06.2024 weggefallen.

zurück zur Übersicht


OSZAR »