Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fidelium Holdings IIa GmbH & Co. KG; J.W. Ostendorf-Gruppe - BWB/Z-6574 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fidelium Holdings IIa GmbH & Co. KG; J.W. Ostendorf-Gruppe

BWB/Z-6574

13.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Blitz 24-75 GmbH, Deutschland, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Fidelium Holdings IIa GmbH & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt mittelbar über jeweils zu 100% von ihr gehaltene Erwerbsgesellschaften, alle Anteile an und damit alleinige Kontrolle über die J.W. Ostendorf GmbH & Co. KG, Deutschland, und B.B. Participations S.A.S, Frankreich, zu erwerben.  
Die Transaktion betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Farben. 

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten; Großhandel mit Flachglas, Anstrichmitteln, Tapeten und Bodenbelägen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.06.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.06.2024 weggefallen.

zurück zur Übersicht


OSZAR »