Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
International Business Machines Corporation; HashiCorp Inc.
BWB/Z-6579
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben bezieht sich auf den Erwerb von 100 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über HashiCorp Inc. durch International Business Machines Corporation. HashiCorp Inc. ist ein an der NASDAQ notiertes Unternehmen, das Software zur Automatisierung von Hybrid-Cloud-Infrastrukturen für die Bereitstellung, Sicherung und Verbindung von Cloud-nativen Infrastrukturressourcen anbietet.
Betroffene Geschäftszweige: Programmierungstätigkeiten; Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.06.2024 weggefallen.