Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
RALT Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H. & Co KG; W 3 Errichtungs- und Betriebs-Aktiengesellschaft
BWB/Z-6580
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
RALT Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H. & Co KG, Österreich, beabsichtigt 80 % der Anteile an W 3 Errichtungs- und Betriebs-Aktiengesellschaft, Österreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Sonstige Vermietung und Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen.
L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.06.2024 weggefallen.