Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Trinity Investments Designated Activity Company; Inversiones Pico Espadas S.A - BWB/Z-6582 | Bundeswettbewerbsbehörde

Trinity Investments Designated Activity Company; Inversiones Pico Espadas S.A

BWB/Z-6582

21.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Trinity Investments Designated Activity Company (Irland) beabsichtigt, zusätzliche Beteiligungen an Inversiones Pico Espadas, S.A. (Spanien) zu erwerben. Trinity Investments Designated Activity
Company wird im Ergebnis eine nicht-kontrollierende Beteiligung von mehr als 25%, aber weniger als 50% an Inversiones Pico Espadas, S.A. halten.  
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Stahlsektor.  
Betroffener Geschäftszweig: Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen; Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnisse.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.06.2024 weggefallen.

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