Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DSM Food Specialities B.V.; AVRIL SCA; Olatein GU
BWB/Z-6588
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
DSM Food Specialities B.V., Niederlande, und Avril SCA, Frankreich, beabsichtigen, ihr gemeinsames Gemeinschaftsunternehmen, Olatein GU, umzugestalten und dessen Tätigkeitsbereich zu erweitern.
Betroffener Geschäftszweig: Proteinprodukte für die menschliche Ernährung.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.06.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.06.2024 weggefallen.