Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Thoma Bravo, L.P.; Darktrace plc
BWB/Z-6593
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Thoma Bravo, L.P. (USA) beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über Darktrace plc zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Bereitstellung von E-Mail-Sicherheitslösungen.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, Beratung und ähnliche Tätigkeiten.
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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.06.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.06.2024 weggefallen.