Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mutares SE & Co. KGaA; KmB Technologie GmbH - BWB/Z-6601 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mutares SE & Co. KGaA; KmB Technologie GmbH

BWB/Z-6601

03.06.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile und der alleinigen Kontrolle über die KmB Technologie GmbH, Deutschland, durch die FERRAL United GmbH, Deutschland, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Mutares SE & Co. KGaA, Deutschland.  
Das geplante Vorhaben betrifft den Markt für die Entwicklung und Produktion von Getriebe-, Fahrwerk- und Lenkungskomponenten für die Automobilindustrie für leichte Fahrzeuge.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.06.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.06.2024 weggefallen.

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