Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Arkema SA; The Dow Chemical Company - BWB/Z-6613 | Bundeswettbewerbsbehörde

Arkema SA; The Dow Chemical Company

BWB/Z-6613

10.06.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Arkema SA (Frankreich) beabsichtigt, bestimmte Vermögenswerte und Anteile von Dow Chemical Company (USA) zu erwerben, welche das Laminierklebstoffgeschäft bilden.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Laminierklebstoffe.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.07.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.07.2024 weggefallen.

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