Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Amphenol Corporation; Lütze Consulting & Services GmbH & Co KG
BWB/Z-6615
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Amphenol Corporation (USA) beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über Lütze Consulting & Services GmbH & Co KG (Deutschland) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft elektronische und elektrotechnische Komponenten und Systemlösungen für die Industrieautomatisierung und die Bahntechnik.
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von elektronischen Bauelementen, Herstellung von Kabeln und elektrischem Installationsmaterial, Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen, Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.07.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.07.2024 weggefallen.