Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Silver Lake Group, L.L.C; Endeavor Group Holdings, Inc.
BWB/Z-6619
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Investmentfonds und/oder Vehikel, die von Silver Lake Group, L.L.C. oder ihren verbundenen Unternehmen kontrolliert werden, beabsichtigen, zusammen mit den derzeitigen Beteiligungen von Silver Lake, mindestens 50% des Kapitals und bis zu 100% der Stimmrechte an Endeavor Group Holdings, Inc. und damit die alleinige Kontrolle zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sport- und Unterhaltungssektor.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen des Sports.
R - GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.07.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2024 weggefallen.