Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Becton, Dickinson and Company; Geschäftsbereich Intensivmedizin von Edwards Lifesciences Corporation - BWB/Z-6622 | Bundeswettbewerbsbehörde

Becton, Dickinson and Company; Geschäftsbereich Intensivmedizin von Edwards Lifesciences Corporation

BWB/Z-6622

19.06.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Becton, Dickinson and Company (USA) beabsichtigt, den Geschäftsbereich Intensivmedizin von Edwards Lifesciences Corporation (USA) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft medizinische Geräte und Produkte für die Intensivmedizin.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.07.2024 weggefallen.

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