Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GMS GOURMET GmbH; SV (Österreich) GmbH - BWB/Z-6624 | Bundeswettbewerbsbehörde

GMS GOURMET GmbH; SV (Österreich) GmbH

BWB/Z-6624

24.06.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die GMS GOURMET GmbH beabsichtigt, unmittelbar 100 % der Anteile der SV Group AG an der SV (Österreich) GmbH zu erwerben. Nach Vollzug des geplanten Vorhabens wird die GMS GOURMET GmbH die alleinige Kontrolle über die SV (Österreich) GmbH ausüben.  

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb von  öffentlich zugänglichen Restaurants, Betriebsrestaurants sowie den Betrieb von Küchen in Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern und Kliniken.

Betroffene Geschäftszweige:  Gastronomie.

I - BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.07.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.07.2024 weggefallen.

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