Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PORR Beteiligungen und Management GmbH; DON37 Projekt GmbH & Co KG
BWB/Z-6634
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PORR Beteiligungen und Management GmbH, Wien, plant, 40% der Kommanditanteile an DON37 Projekt GmbH & Co KG, Wien, ("DON37 KG") sowie 40% der Anteile an der DON37 Komplementär GmbH, Wien, zu erwerben. Letztere ist die Komplementärin der DON37 KG. Mit dem geplanten Erwerb der 40%-Beteiligungen soll auch gemeinsame Kontrolle über die beiden Zielgesellschaften erworben werden.
F - BAU
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2024 weggefallen.