Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

R.Eagle Holding GmbH; Adler Modemärkte GmbH - BWB/Z-6635 | Bundeswettbewerbsbehörde

R.Eagle Holding GmbH; Adler Modemärkte GmbH

BWB/Z-6635

04.07.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

R.Eagle Holding GmbH, Deutschland, beabsichtigt, alle Anteile an und damit alleinige Kontrolle über die Adler Modemärkte GmbH, Deutschland, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb von Modemärkten und weiteren Bekleidungsverkaufsstellen.
Betroffene Geschäfszweige: Einzelhandel mit Bekleidung; Versand- und Internet-Einzelhandel

G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.08.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.08.2024 weggefallen.

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