Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
VERBUND AG; SOLAVOLTA
BWB/Z-6637
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
VERBUND AG („VERBUND“) beabsichtigt, indirekt (über eine Tochtergesellschaft) 50% der Anteile an SOLAVOLTA Energie- und Umwelttechnik GmbH („SOLAVOLTA“) zu erwerben, wodurch sich der (indirekte) Beteiligungsgrad von VERBUND an SOLAVOLTA von 50% auf 100 % erhöhen wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Planung und Installation von Photovoltaikanlagen.
D - ENERGIEVERSORGUNG
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.08.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2024 weggefallen.