Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Oaktree Capital Group, LLC; PISM-Medical GmbH
BWB/Z-6642
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Oaktree Capital Group, LLC, USA, beabsichtigt, als derzeitige 49%- Eigentümerin die übrigen 51% der Anteile an der sowie nunmehr alleinige Kontrolle
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien über die PISM-Medical GmbH, Deutschland, zu erwerben.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.08.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.07.2024 weggefallen.