Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Esperanto Investment II SARL; BSI Software AG
BWB/Z-6651
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Investmentfonds Bregal Unternehmerkapital IV SCSp, Bregal Unternehmerkapital IV Funding Feeder SCSp, Bregal Unternehmerkapital IV-A SCSp und Bregal Unternehmerkapital IV-B SCSp (alle Großherzogtum Luxemburg), die im kartellrechtlichen Sinne von der COFRA Holding AG (Schweiz) kontrolliert werden, beabsichtigen, mittelbar über Esperanto Investment II SARL (Großherzogtum Luxemburg) sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über BSI Software AG (Schweiz) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Unternehmenssoftware.
Betroffener Geschäftsbereich: Programmierungstätigkeiten
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.08.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2024 weggefallen.