Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LOWA Sportschuhe GmbH; LOWA Sportschuhe GmbH - BWB/Z-6654 | Bundeswettbewerbsbehörde

LOWA Sportschuhe GmbH; LOWA Sportschuhe GmbH

BWB/Z-6654

22.07.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an und Kontrolle über LOWA Sportschuhe GmbH, Österreich durch LOWA Sportschuhe GmbH, Deutschland von Würtinger Vermögensverwaltungs GmbH.

C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.08.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.08.2024 weggefallen.

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