Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Houting UK Limited; Keyword Studios Plc
BWB/Z-6656
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Houting UK Limited (Vereinigtes Königreich), die sich indirekt zu 100% im Besitz des EQT BPEA Fund VIII (Kaimaninseln) befindet, beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über Keyword Studios Plc (Vereinigtes Königreich) und seine Tochtergesellschaften im Rahmen eines Übernahmeangebots zu erwerben, das alle Aktien des Zielunternehmens betrifft.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von ausgelagerten Dienstleistungen im Bereich der Spieletechnologie.
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.08.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2024 weggefallen.