Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MWS Industrieholding GmbH; MGG Herzogenburg GmbH - BWB/Z-6665 | Bundeswettbewerbsbehörde

MWS Industrieholding GmbH; MGG Herzogenburg GmbH

BWB/Z-6665

01.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb von Vermögen der MGG Herzogenburg GmbH mit Sitz in Herzogenburg, Österreich, durch die MWS Industrieholding GmbH mit Sitz in Kufstein, Österreich.

Betroffener Geschäftszweig: Leichtmetallgießereien.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.08.2024 weggefallen.

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