Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
MC Private Equity IV UK (European Holdings) Ltd; Fox (BC) Holdco B.V
BWB/Z-6666
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
MC Private Equity IV UK (European Holdings) Ltd, London, Vereinigtes Königreich, Teil des Portfolios von Mubadala Capital LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabischem Emirate, beabsichtigt, (indirekt) die Mehrheit der ausgegebenen und ausstehenden Anteile des Grundkapitals der Fox (BC) Holdco B.V., Amsterdam, Niederlande, zu erwerben, die weltweit unter der Marke Bugaboo tätig ist.
Betroffener Geschäftszweig: Sonstiger Fahrzeugbau
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.09.2024 weggefallen.