Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Tikehau Capital SCA; Trainvest SAS
BWB/Z-6668
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Von Tikehau Investment Management SAS, Frankreich, einer 100%-Tochtergesellschaft von Tikehau Capital SCA, Frankreich, verwaltete Unternehmen beabsichtigen, eine Mehrheit der Anteile an und alleinige Kontrolle über Trainvest SAS, Frankreich, zu erwerben.
Kein weiterer Anteilseigner wird eine kontrollierende oder nicht-kontrollierende Beteiligung in Höhe von 25% oder mehr an Trainvest SAS halten.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Sitzen für die Eisenbahnindustrie und für Busse sowie die Herstellung von Innenausstattungen für die Eisenbahnindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: Schienenfahrzeugbau; Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a. n. g.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.09.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.09.2024 weggefallen.