Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HIH Invest Real Estate GmbH; Vonovia SE - BWB/Z-6669 | Bundeswettbewerbsbehörde

HIH Invest Real Estate GmbH; Vonovia SE

BWB/Z-6669

05.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

HIH Invest Real Estate GmbH, Deutschland, und (indirekt) Vonovia SE, Deutschland, beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Hamburg zu gründen.
Betroffener Geschäftszweig: Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen.

L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.08.2024 weggefallen.

zurück zur Übersicht


OSZAR »