Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ventrifossa BidCo AG; Stemmer Imaging AG - BWB/Z-6670 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ventrifossa BidCo AG; Stemmer Imaging AG

BWB/Z-6670

05.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ventrifossa BidCo AG beabsichtigt, bis zu 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über die Stemmer Imaging AG zu erwerben. Die Stemmer Imaging AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Bereich des Vertriebs von Bildverarbeitungs-Technologien und Bildverarbeitungs-Komponenten für industrielle und nicht-industrielle Anwendungen tätig. 

Das Zusammenschlussvorhaben erfüllt die Zusammenschlusstatbestände des § 7 Abs 1 Z 3 und 5 KartG. 

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.09.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.09.2024 weggefallen.

zurück zur Übersicht


OSZAR »