Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Silgan Holdings Inc.; Weener Plastics Holding B.V.
BWB/Z-6678
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Silgan Holdings Inc., Vereinigte Staaten, beabsichtigt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Weener Plastics Holding B.V., Niederlande, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Kunststoffwaren.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.09.2024 weggefallen.