Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Voith Industrieverwaltung GmbH; Weifu High-Tech Group Co, Ltd - BWB/Z-6680 | Bundeswettbewerbsbehörde

Voith Industrieverwaltung GmbH; Weifu High-Tech Group Co, Ltd

BWB/Z-6680

13.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Weifu High-Tech Group Co, Ltd, China ("WHT"), wird mittelbar 40 % der Anteile an Voith HySTech GmbH, Deutschland ("deutsches GU"), einem Tochterunternehmen der Voith Industrieverwaltung GmbH, Deutschland, erwerben. Das deutsche GU und WHT werden anschließend eine chinesische Tochtergesellschaft gründen, an der das deutsche GU 49 % und WHT 51 % der Anteile halten wird.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.09.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2024 weggefallen.

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