Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tirol Kliniken GmbH; ATSP GmbH - BWB/Z-6683 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tirol Kliniken GmbH; ATSP GmbH

BWB/Z-6683

16.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines Geschäftsanteils der Tirol Kliniken GmbH an der ATSP GmbH durch das Land Tirol im Wege der Abtretung. Das Land Tirol hält sodann 51 % und die Tirol Klinken GmbH 49 % der Geschäftsanteile an der ATSP GmbH.  

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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.09.2024 weggefallen.

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