Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Erzeugergemeinschaft Südbayern eG; Vion SBL Landshut GmbH; Vion EGN Südostbayern GmbH - BWB/Z-6686 | Bundeswettbewerbsbehörde

Erzeugergemeinschaft Südbayern eG; Vion SBL Landshut GmbH; Vion EGN Südostbayern GmbH

BWB/Z-6686

16.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erzeugergemeinschaft Südbayern eG, Deutschland, beabsichtigt den direkten und indirekten Erwerb alleiniger Kontrolle an und den Erwerb aller Geschäftsanteile von (i) Vion SBL Landshut GmbH, Deutschland und (ii) Vion EGN Südostbayern GmbH, Deutschland.   

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.09.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.09.2024 weggefallen.

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