Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Armira Blue GmbH & Co. geschlossene Investment KG; Viessmann Generations Group GmbH & Co. KG; Blue Holding GmbH & Co. KG; Pharos Generics Holding S.A.
BWB/Z-6691
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Blue Holding GmbH & Co. KG, Deutschland, die künftig gemeinsam von Armira Blue GmbH & Co geschlossene Investment KG und Viessmann Generations Group GmbH & Co. KG, beide Deutschland, gehalten wird, beabsichtigt, einen Minderheitsanteil von mehr als 25% und weniger als 50% an Pharos Generics Holding S.A., Griechenland, zu erwerben (wobei die verbleibenden Anteile bei drei der vier aktuellen Gesellschaftern von Pharos Generics Holding S.A. verbleiben).
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.09.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2024 weggefallen.