Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

O3 Holding GmbH; Meereslipide der DSM B.V. - BWB/Z-6693 | Bundeswettbewerbsbehörde

O3 Holding GmbH; Meereslipide der DSM B.V.

BWB/Z-6693

23.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Zusammenschluss betrifft (i) den geplanten (indirekten) Verkauf des Geschäftsbereichs Meereslipide der DSM B.V., Niederlande, an die O3 Holding GmbH, Deutschland, die sich derzeit zu 100 % im Besitz bestimmter Fonds befindet, die von der capiton AG als geschäftsführende Kommanditistin und der capiton Admin GmbH als Komplementärin verwaltet werden, und als Holdinggesellschaft der KD Pharma Group SA, Schweiz, agiert und (ii) den nachfolgenden (indirekten) Erwerb einer nicht kontrollierenden Beteiligung von 29 % am Aktienkapital der KD Pharma Group SA durch die DSM B.V., einschließlich des Geschäftsbereichs Meereslipide. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.09.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2024 weggefallen.

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