Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BCP Acquisitions LLC; nVent Electric plc - BWB/Z-6697 | Bundeswettbewerbsbehörde

BCP Acquisitions LLC; nVent Electric plc

BWB/Z-6697

28.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BCP Acquisitions LLC, ein Unternehmen, das indirekt von der Brookfield Corporation kontrolliert wird, be- absichtigt den Erwerb des Thermo-Geschäftsbereichs von nVent Electric plc.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.09.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.09.2024 weggefallen.

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