Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TIPICO Group Ltd.; Fair Games GmbH
BWB/Z-6703
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
TIPICO Group Ltd., ein Portfoliounternehmen, das indirekt von Private Equity Fonds CVC Capital Partners kontrolliert wird, beabsichtigt, 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Fair Games GmbH zu
erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Glücksspielbereich.
Betroffener Geschäftszweig: Spiel-, Wett- und Lotteriewesen.
R - GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.09.2024 weggefallen.