Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mitras F402b GmbH; Communardo Holding GmbH - BWB/Z-6712 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mitras F402b GmbH; Communardo Holding GmbH

BWB/Z-6712

09.09.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.09.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Investmentfonds Bregal Unternehmerkapital IV SCSp, Bregal Unternehmerkapital IV Funding Feeder SCSp, Bregal Unternehmerkapital IV-A SCSp und Bregal Unternehmerkapital IV-B SCSp (alle Großherzogtum Luxemburg), die im kartellrechtlichen Sinne von Bregal Unternehmerkapital AG (Schweiz) kontrolliert werden, beabsichtigen, mittelbar – über Mitras F402b GmbH (Deutschland) – 80,8% der Anteile an und damit verbunden alleinige Kontrolle über Communardo Holding GmbH (Deutschland) zu erwerben. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den IT-Dienstleistungen mit dem Schwerpunkt auf Beratungs- und Betreuungsleistungen für den "modernen Arbeitsplatz". 
 

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.10.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.10.2024 weggefallen.

zurück zur Übersicht


OSZAR »