Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thoma Bravo, L.P.; USU GmbH - BWB/Z-6729 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thoma Bravo, L.P.; USU GmbH

BWB/Z-6729

23.09.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.09.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Thoma Bravo, L.P. (USA) beabsichtigt, indirekt die Mehrheit der Anteile an und alleinige Kontrolle über die USU GmbH (Deutschland) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Softwarelösungen. 

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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.10.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.10.2024 weggefallen.

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