Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kontron Austria GmbH; Suntastic.Solar Handels GmbH
BWB/Z-6735
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Kontron Austria GmbH beabsichtigt den Erwerb (i) des von der insolventen Suntastic.Solar Handels GmbH betriebenen Unternehmens durch Übernahme der hierfür wesentlichen Vermögenswerte von der Suntastic.Solar Handels GmbH und (ii) von
einzelnen Vermögenswerten der ebenfalls insolventen suntastic.solar Holding GmbH sowie den Erwerb von 100 % der Anteile an und alleiniger Kontrolle über die suntastic.solar Solutions GmbH von der suntastic.solar Holding GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit Photovoltaik-Komponenten und die Entwicklung von Photovoltaik-Projekten.
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.10.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.10.2024 weggefallen.