Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
UPS Healthcare; FT Beteiligungsgesellschaft GmbH
BWB/Z-6740
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
UPS Healthcare beabsichtigt, circa 90,01% der Anteile und alleinige Kontrolle über die FT Beteiligungsgesellschaft GmbH sowie 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über die BPL Beteiligungs GmbH zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Speditionsleistungen in Form von Transport- und Lagerleistungen für temperaturempfindliche Produkte sowie ergänzende Leistungen.
H - VERKEHR UND LAGEREI
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.11.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.11.2024 weggefallen.