Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft; fair-finance Vorsorgekasse AG
BWB/Z-6747
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft (FN 154331 h) plant den Erwerb sämtlicher Aktien an der fair-finance Vorsorgekasse AG (FN 343404 g).
Der Zusammenschluss betrifft die Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.11.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.11.2024 weggefallen.