Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Energie AG Oberösterreich Erzeugung GmbH; ÖBf Beteiligungs GmbH
BWB/Z-6750
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Einbringung wesentlicher Unternehmensteile (Projektentwicklung für Windenergieprojekte im Kobernaußerwald, Oberösterreich) in die neu gegründete Windpark Kobernaußerwald FlexCo, die von der Energie AG Oberösterreich Erzeugung GmbH, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Energie AG Oberösterreich gemeinsam mit der ÖBf Beteiligungs GmbH, einer 100%-ige Tochtergesellschaft der Österreichischen Bundesforste AG, kontrolliert werden soll.
Betroffener Geschäftszweig: Elektrizitätserzeugung durch erneuerbare Energie.
D - ENERGIEVERSORGUNG
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.11.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.11.2024 weggefallen.