Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SO.MA.CI.S. S.p.a.; AT&S Korea CO., LTD. - BWB/Z-6755 | Bundeswettbewerbsbehörde

SO.MA.CI.S. S.p.a.; AT&S Korea CO., LTD.

BWB/Z-6755

28.10.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an und alleiniger Kontrolle über AT&S Korea CO., LTD., Südkorea, durch SO.MA.CI.S. S.p.A., Italien.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von elektronischen Bauelementen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.11.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.11.2024 weggefallen.

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