Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Partners Group Holding AG; Empira AG
BWB/Z-6787
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Partners Group Holding AG beabsichtigt, direkt 100% der Aktien an und die alleinige Kontrolle über die Empira AG zu erwerben.
Das Zielunternehmen ist vorwiegend im Bereich Immobilieninvestitionen und -entwicklungen tätig.
Durch das Zusammenschlussvorhaben werden die Zusammenschlusstatbestände des § 7 Abs 1 Z 3 und Z 5 KartG erfüllt.
F - BAU L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.12.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.12.2024 weggefallen.